Es gibt tatsächlich fahrzeug- und bauartbedingt einige Bereiche, die nicht beklebt werden können. So lassen sich beispielsweise unlackierte Kunststoffteile nicht mit Folien bekleben. Darüber hinaus bestehen rechtliche Regelungen bzw. Vorschriften, an die wir uns halten müssen. So folieren wir z.B. weder Scheinwerfer, noch Windschutzscheiben.
Die Einschränkungen, die sich aus dem konkreten Fahrzeug und der Gesetzeslage ergeben, stehen in der Regel einer guten und ansprechenden Gestaltung und Beschriftung nicht im Weg.